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Level I

Lage

Das Stichprobennetz der forstlichen Umweltkontrolle Brandenburg bezieht sich auf das Grundnetz der Bundeswaldinventur (BWI) in einfacher Stichprobendichte (4 x 4 km). Mit einer Netzdichte von 8 x 8 km findet hier ebensfalls alle zehn Jahre die bundesweite Bodenzustandserhebung (BZE) statt. Außerdem wird an diesen Probepunkten jährlich die Waldzustandserhebung (WZE) durchgeführt. Neben dem flächenrepräsentativen Level-I-Monitoring existieren in Brandenburg außerdem insgesamt neun Dauerbeobachtungflächen die Teil des Intensivmonitoring (Level II) sind.

Während die BWI einheitlich im 4x4 km Netz und die BZE im 8x8 km Netz stattfindet, kam es bei der WZE in der Vergangenheit zu verschiedenen Netzanpassungen. In Brandenburg erfolgte die WZE von 1991 bis 2003 auf einem 4x4 km, von 2004 bis 2008 auf einem 8x8 km und seit 2009 auf einem 16x16 km-Raster. Im Jahr 2019 wurde das Stichprobennetz für die Baumart Buche und im Jahr 2020 für die Baumart Eiche auf 8x8 km verdichtet, um für diese Baumarten eine bessere Beurteilung zu ermöglichen. Im Jahr 2021 wurde die WZE insgesamt auf das 8x8 km-Stichprobenetz umgestellt und im Jahr 2023 für die Baumarten Buche und Eiche auf 2x2 km verdichtet.

 Wald-Monitoringflächen in Brandenburg

Wald-Monitoringflächen in Brandenburg

Waldzustandserhebung (WZE)

Die WZE erfolgt in Berlin und Brandenburg seit 1991 als flächenrepräsentative Stichprobenverfahren. An jedem Erhebungspunkt werden insgesamt 24 Probenbäume begutachtet. Dabei werden nach festen Regeln vier 6-Baumgruppen im sogenannten "Kreuztrakt" im herrschenden Bestand angelegt. All jährlich werden diese Probebäume in der Hauptvegetationszeit (Juli-August) aufgesucht und durch qualifiziertes Personal beurteilt.

  Kreuztrakt der WZE

Kreuztrakt der WZE

Bei der sogenannte "Kronenansprache" wird der relative Nadel- bzw. Blattverlust eines Baumes eingeschätzt und als Kronenverlichtung bezeichnet. Als permanenter Maßstab dieser visuellen Burteilung des Kronenzustandes dienen Kronenbilder verschiedener Baumarten und Verlichtungsgrade. Außerdem finden jährlich Abstimmungskurse statt die eine einheitlichen und zeitlich stabile Beurteilung der Kronenverlichtung gewährleisten.

   Kiefernkronen mit 0%, 20% und 45% Kronenverlichtung

Kiefernkronen mit 0%, 20% und 45% Kronenverlichtung

Für die Beurteilung von Kronenschäden wird in Brandenburg die kombinierte Schadstufe verwendet. Ein Baum der mehr als ein Viertel seiner Nadel- bzw. Blattmasse verloren hat oder eine starke Kronenvergilbung aufweist, wird als deutlich geschädigt bewertet. Der Anteil deutlicher Schäden (Schadstufe 2-4) charakterisiert die Entwicklung des Waldzustandes.

Die jährliche Absterberate gibt Auskunft über den Anteil an Probebäumen, die seit der letzten Erhebung frisch abgestorben sind. Umgefallene oder entnommene Bäume werden nicht hinzugezählt. Neu angelegte Probepunkte und Ersatzbäume werden erst im Folgejahr berücksichtigt, da das Jahr des Absterbens bei der Erstaufnahme nicht eindeutig bestimmt werden kann. Bei der Betrachtung einzelner Baumartengruppen ist bei geringem Stichprobenumfang die Aussagekraft der jährlichen Absterberate begrenzt. Der Anteil starker Schäden (Schadstufe 3+4) bezieht sich auf das gesamte Stichprobenkollektiv und alle Probebäume mit einer Kronenverlichtung über 60 %.

Neben der jährlichen Beurteilung der Kronenverlichtung wird die Fruktifikation der Probebäume erfasst. Des Weiteren werde sichtbare Schäden entsprechend einer bundesweit abgestimmten Schadliste aufgenommen. Die praktische Umsetzung erfolgt unter Zuhilfenahme einer vom Thünen-Institut für Waldökosysteme bereitgestellten Aufnahmesoftware. Alle Erhebungen folgen hierbei einer bundesweit abgestimmten Verfahrensanleitung.

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